Das Gesetz schreibt vor, dass alle Passagiere, auch Minderjährige, im Besitz eines gültigen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass) sein müssen, auch wenn sie mit der Fähre unterwegs sind. Auf internationalen Strecken ist dagegen ein gültiges Dokument für den Grenzübertritt erforderlich.Jeder Reisende muss sich vorab bei den zuständigen Behörden (wie der Polizia di Stato oder Farnesina) über die für die gebuchte Reise erforderlichen Dokumente informieren.